Dr. Kathrin Binder verstärkt als neue Prozessanwältin in den Bereichen Dispute Resolution und Insolvenzrecht das Team von ATEUS Rechtsanwälte in Wien.
In der aktuellen Ausgabe des Anwaltsblatts bespricht sie eine rezente Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu 18 ONc 3/25y zum Schiedsrecht. ⚖️ Der OGH erklärt sich für die Bestellung eines Schiedsrichters für unzuständig, weil im Schiedsverfahren über eine Beschlussmängelstreitigkeit einer im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Offenen Gesellschaft eine Verbraucherin Partei ist.
In ihrer Anmerkung untersucht die Autorin die Frage, inwieweit ein ausländischer Rechtsträger (hier eine liechtensteinische Stiftung) in Österreich unter den Verbraucherbegriff fallen kann.
Auf den ersten Blick überrascht die Entscheidung, weil nach liechtensteinischem Schiedsrecht die strengeren Sonderbestimmungen nur auf natürliche Personen zugeschnitten sind. Nach österreichischem Recht prüft die Rsp bei Privatstiftungen dagegen einzelfallbezogen, ob diese tatsächlich unternehmerisch tätig sind. Nach stRsp stellt der OGH bei Gesellschaftern auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ab. Bei einem Minderheitsgesellschafter, der keine relevante Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung hat, handelt es sich um eine bloße #Kapitalanlage.
👉 Die vollständige Ausgabe finden Sie hier: Anwaltsblatt 04/2026

