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Drei baurechtliche Fehler

26. Januar 2026

Neues Jahr, neues Bauprojekt – aber auch neue rechtliche Fallstricke.
Drei Fehler, die wir in Verträgen immer wieder sehen:

1️⃣ 𝗨𝗻𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗟𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

Was nicht eindeutig definiert ist, wird später oft zum Streitpunkt. ⚖️
Unpräzise Leistungsbeschreibungen führen regelmäßig zu:
▪️ Mehrkostenforderungen
▪️ Diskussionen über den Leistungsumfang
▪️ Verzögerungen

✔️ Für Auftraggeber gilt: Klarheit im Vertrag bedeutet Kontrolle im Projekt.

2️⃣ 𝗭𝘂 𝗽𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗮𝗹𝗲 𝗕𝗮𝘂𝘇𝗲𝗶𝘁𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

Fehlende oder unklare Fristen erschweren die Durchsetzung von Ansprüchen bei Bauverzögerungen.
Gerade zu Jahresbeginn – nach der Winterpause ❄️ – ist das besonders relevant. Bauverzögerungen durch Witterung, Stillstand oder verspätete Wiederaufnahme sind im Winter ebenso keine Seltenheit.

✔️ Für Auftraggeber gilt: Nur klare Fristen sind auch durchsetzbar.

3️⃣ 𝗨𝗻𝘇𝘂𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

Ohne klare vertragliche Regelungen fehlt Auftraggebern im Projektverlauf häufig die Steuerungsmöglichkeit. 📝
Das betrifft insbesondere:
▪️ Preisänderungen
▪️ Leistungsänderungen
▪️ Bauzeitverlängerungen

✔️ Für Auftraggeber gilt: Nachträge müssen geregelt sein, bevor sie entstehen.

Ein rechtlich sauberer Projektstart spart Auftraggebern Zeit, Geld und Nerven und legt den Grundstein für ein erfolgreiches Baujahr 2026. 🍾

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